Gewalt-Schutzkonzept des Reit- und Fahrvereins Kettenkamp e. V.
„Augen auf! Hinsehen und Schützen!“
1. Leitgedanke
Der Reit- und Fahrverein Kettenkamp e.V. bietet einen Ort, an dem der Reitsport leidenschaftlich betrieben werden kann, die sportliche Entwicklung gefördert und unterstützt wird. Frei von Gewalt und Diskriminierung soll ein Umfeld geschaffen werden, in dem sich alle sicher, wertgeschätzt und respektiert fühlen. Es ist für uns als Reit- und Fahrverein oberste Priorität, das jedem und vor allem den uns Schutzbefohlenen zu gewährleisten.
Wir übernehmen im Rahmen unserer Möglichkeiten Verantwortung für das Wohlergehen der Mitglieder und durch das Schutzkonzept sollen auch im Verein engagierte Personen unterstützt und geschützt werden.
Der Vorstand des Vereins beschließt die Umsetzung dieses Konzepts zur Prävention und Intervention bei Gewalt und setzt damit ein Zeichen für den Schutz und das Wohl unserer Mitglieder sowie für ein respektvolles und sicheres sportliches Umfeld.
2. Risikoanalyse
Pro-aktive Formen der Prävention können nur greifen, wenn vorab Risiken erkannt und offengelegt werden.
Durch den Reit- und Voltigiersport entsteht zwischen Übungsleitenden/Trainer*innen und Sporttreibenden eine notwendige emotionale und auch körperliche Nähe. Gerade im Leistungssport kann durch ein Machtgefälle eine Abhängigkeit entstehen. Sowohl die Nähe als auch das Machtgefälle kann einzelne Personen dazu verleiten, dieses für Übergriffe auszunutzen.
Diese können von (auch unbeabsichtigten) Grenzverletzungen bis hin zu strafrechtlich relevanten Handlungen reichen.
Für den Verein relevante Faktoren im Reit- und Voltigiersport und der Umgang mit diesen Situationen werden im Folgenden aufgeführt. Es ist dem Verein ein wichtiges Anliegen, zu betonen, dass niemand unter Generalverdacht gestellt wird. Diese Auflistung der Risiken ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, zu ergänzen und zu aktualisieren.
· Respekt und Wertschätzung
Alle Sporttreibende werden respektvoll und angemessen behandelt.
· Wahrung persönlicher Grenzen
Die körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre der Sporttreibenden hat oberste Priorität. Es dürfen keinerlei physische, psychische oder sexuelle Übergriffe erfolgen. Auf die Reaktionen des Gegenübers bei körperlichem Kontakt ist stets zu achten und eine respektvolle Kommunikation ist unerlässlich.
· Transparenz im Training
Training wird offen, nachvollziehbar und für alle Beteiligten einsehbar gestaltet.
· Umgangston und Sprache
Wir pflegen einen respektvollen, wertschätzenden und klaren Umgang in Wort und Ausdruck.
· Nähe und Distanz
Wir achten bewusst auf ein professionelles Verhältnis und wahren die persönlichen Grenzen.
· Digitale Kommunikation
Unsere digitale Kommunikation (Sozial Media, Homepage, WhatsApp) erfolgt klar, angemessen und für alle Beteiligten nachvollziehbar.
· Aufenthalt auf dem Vereinsgelände
Auf unserem Vereinsgelände achten wir besonders auf Schutz, Rücksicht und persönliche Grenzen.
· Vereinsfahrten/Austritte
Angebote außerhalb des Vereinsgeländes werden in Absprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten organisiert.
· Fahrgemeinschaften
Fahrten im Rahmen des Vereins werden transparent kommuniziert und nachvollziehbar organisiert.
· Alkohol, Rauchen und Drogen
Die Verantwortlichen im Verein haben eine Vorbildfunktion. Es gelten die Bedingungen des Jugendschutzes.
3. Präventive Maßnahmen
a. Sensibilisierung
Die Sensibilisierung über das Thema Gewaltschutz ist ein zentrales Instrument, um eine Kultur der Achtsamkeit zu schaffen und betrifft nicht nur Übungsleitende/Trainer*innen, sondern alle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Genauso wichtig ist es aber, die Kinder und Jugendlichen selbst zu sensibilisieren. Sie haben das Recht "Nein" zu sagen und gehört zu werden.
Auch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sollen das Schutzkonzept des Vereins kennen und akzeptieren. Durch ein vertraut machen der Abläufe soll ihnen klar sein, dass ihre Kinder in unserem Verein in guten Händen sind.
Zur Umsetzung wird dieses Konzept auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und die Mitglieder hierüber informiert. Neu eingetretene Mitglieder werden direkt bei der Aufnahme in den Verein hierüber in Kenntnis gesetzt.
Die Sensibilisierung wird durch einen regelmäßigen vereinsinternen Austausch darüber stetig verbessert und aufrechterhalten, beispielsweise auf der Generalversammlung bzw. Jugendversammlung.
b. Führungszeugnis
Alle im Verein tätigen Übungsleitenden/Trainer*innen und Vorstandsmitglieder müssen ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Dieses darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein und muss alle 5 Jahre erneuert werden.
c. Vertrauenspersonen
Als Vertrauenspersonen werden Kirsten Hübener und Marie Lührsen benannt. Diese stehen allen Sporttreibenden/Mitgliedern als vertrauensvolle Ansprechpartnerinnen unter der E-Mail vertrauenspersonen@rufkettenkamp.de zur Verfügung.
Sie besprechen und beraten gemeinsam über das weitere Vorgehen bei vermuteten oder stattgefundenen Übergriffen. Zudem dienen sie als Bindeglied zum Vorstand.
4. Schlusswort
Dieses Konzept wurde erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen.
Ergänzend zum Gesamtkonzept weisen wir auf unsere Veröffentlichungen zum Thema „Verhaltensregeln zur Prävention sexualisierter Gewalt“ sowie „Beschwerdeverfahren und Verfahren bei Vorfall und Verdacht“ hin.
Es wurde am 19. August 2026 im Rahmen der Sitzung des Vorstandes als verbindlich für den gesamtem Verein verabschiedet. Die hier aufgeführten Festlegungen gelten damit ab sofort.
Downloads:
- Gesamtkonzept (pdf-Version)
- Verhaltensregeln zur Prävention sexualisierter Gewalt
- Ehrenkodex
- Beschwerdeverfahren
- Verfahren bei Vorfall und Verdacht
